Medizinisch-toxikologische Gutachten

Im Vordergrund steht die Erstellung medizinisch-toxikologischer Zusammenhangsgutachten, d.h. die Beurteilung eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen der Exposition gegenüber Schadstoffen einerseits und dem Auftreten bzw. dem Vorliegen einer Erkrankung andererseits.

Derartige Kausalzusammenhangsgutachten haben bei der Feststellung einer schadstoffbedingten Berufskrankheit vor Sozialgerichten eine überragende Bedeutung.

Hauptgebiete der Gutachtenerstellung hinsichtlich der Erkrankungsbereiche und der Substanzgruppen von Schadstoffen sind vor allem:

Das Schwergewicht der Gutachtenerstellung liegt im Bereich der gerichtlicherseits in Auftrag gegebenen Kausalzusammenhangsgutachten für Sozialgerichte.

Die Erstellung von Privatgutachten ist auch möglich, jedoch ist dies eher die Ausnahme.